Trauerfeiern während Corona (COVID-19)
Welche Regeln gibt es derzeit für Begräbnisse?
Die ab 01.06.2022 geltende Verordnung (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung) des Gesundheitsministers definiert Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.
Begräbnisfeierlichkeiten können uneingeschränkt stattfinden. Es gibt keine Beschränkung der Personenanzahl.
Gibt es für Begräbnisse in Kirchen bzw. für Begräbnisgottesdienste andere Regeln?
Bei Begräbnisfeierlichkeiten in Kirchen bzw. bei Begräbnisgottesdiensten gelten die allgemeinen Richtlinien für Trauerfeiern.
Für nähere Details ist die neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz hier abrufbar.
Wer darf / muss ein Begräbnis bestellen bzw. es beauftragen?
Unverändert jene Personengruppe, die wie bisher aufgrund des jeweiligen Landesleichengesetzes dazu verpflichtet ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesinnung der Bestatter unter www.bestatter.at
